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Gutachterliche Tätigkeit für Gerichte - Dr. Merten Gareiß, Ordinationsschließung und gutachterliche Tätigkeit

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Dr. Merten Gareiß, MSc ist Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin sowie allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Auf dieser Seite finden Gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden kompakte Informationen zur gutachterlichen Tätigkeit. Es werden ausschließlich Gerichtsgutachten im Auftrag von Gerichten und Behörden erstellt – keine Privatgutachten, keine konsiliarischen Ordinationsleistungen und keine direkte Behandlung von Patientinnen und Patienten.
Das gutachterliche Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere allgemeinmedizinische Fragestellungen im Kontext gerichtlicher und behördlicher Verfahren.

Typische Inhalte von Gerichtsgutachten sind zum Beispiel:
  • Beurteilung von Krankheitsverläufen im Zusammenhang mit rechtlich relevanten Fragestellungen
  • Bewertung allgemeinmedizinischer Behandlungsverläufe auf Basis der vorliegenden Unterlagen
  • Einordnung von Beschwerden, Diagnosen und Therapieentscheidungen aus allgemeinmedizinischer Sicht
  • Darstellung und Würdigung des medizinischen Sachverhalts in verständlicher, nachvollziehbarer Form für das Gericht
Eine detaillierte Beschreibung einzelner Fallkonstellationen erfolgt ausschließlich im jeweiligen Gutachten und nicht auf dieser Website.
Die gutachterliche Tätigkeit von Dr. Merten Gareiß erfolgt ausschließlich auf Basis von Aufträgen durch Gerichte und Behörden.

Wesentliche Rahmenbedingungen sind:
  • Zuweisung ausschließlich über Gerichte, Staatsanwaltschaften oder sonstige zuständige Behörden
  • Durchführung und Erstellung der Gutachten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Richtlinien
  • Keine direkte Terminvergabe für Patientinnen und Patienten (keine ärztliche Behandlung, keine Ordinationstätigkeit)
  • Keine Erstellung von Privatgutachten im Auftrag von Einzelpersonen
Alle weiteren Details werden im jeweiligen Auftrag und im Zuge der Gutachtenerstellung direkt mit dem Gericht bzw. der Behörde geklärt.
Für eine effiziente Bearbeitung von Gerichtsgutachten ist eine klare und schriftliche Kommunikation besonders hilfreich.

Empfohlenes Vorgehen:
  • Übermittlung des Gutachtensauftrages ausschließlich durch das zuständige Gericht bzw. die zuständige Behörde
  • Beifügen sämtlicher relevanter Unterlagen und des vollständigen Aktenzeichens
  • Schriftliche Kommunikation möglichst per E-Mail an gutachten@drgareiss.at
  • Bitte geben Sie in der Korrespondenz stets das Aktenzeichen und – falls vorhanden – das gerichtliche Geschäftszeichen an
Für kurze organisatorische Rückfragen steht zusätzlich die Telefonnummer +43 664 240 31 40 zur Verfügung. Medizinische Auskünfte gegenüber Patientinnen und Patienten erfolgen im Rahmen der Gutachtertätigkeit ausschließlich über das Gericht bzw. die Behörde.
Der frühere Ordinationsbetrieb von Dr. Merten Gareiß wurde eingestellt. Es finden keine Sprechstunden, keine ärztliche Behandlung und keine Ordinationsleistungen mehr statt.

Bitte wenden Sie sich für medizinische Anliegen an Ihre aktuelle behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt oder an eine geeignete medizinische Einrichtung.

Fragen, die die ehemalige Ordination betreffen (z. B. zu früheren Behandlungen oder organisatorischen Themen), können per E-Mail an service@drgareiss.at gerichtet werden. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite zur ehemaligen Ordination.

Für alle Anliegen rund um Gerichtsgutachten nutzen Sie bitte ausschließlich die unten angeführten Kontaktdaten für die gutachterliche Tätigkeit.
Für Aufträge zu Gerichtsgutachten und alle damit verbundenen fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Merten Gareiß, MSc
Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

E-Mail (bevorzugt): gutachten@drgareiss.at
Telefon: +43 664 240 31 40

Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage stets das zuständige Gericht bzw. die zuständige Behörde und das Aktenzeichen an. Für allgemeine Kontaktinformationen steht Ihnen außerdem die Kontaktseite zur Verfügung.
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